Statuten

Art. 3 (Zweck) unserer Statuten sagt:

«Der Verein bezweckt die Förderung der gegenseitigen Begegnung von Personen jeden Alters und jeder Her­kunft. Im Sinne von § 1 Abs. 1 des Reglements be­treffend den Betrieb eines Vereins- und Begegnungszentrums vom 16. November 1992 will der Verein zur Gemeinschaftsbildung sowie zur aktiven Freizeitge­staltung beitragen.»

Die vollständige Fassung unserer Statuten können Sie hier nachlesen.