Statuten
Art. 3 (Zweck) unserer Statuten sagt:
«Der Verein bezweckt die Förderung der gegenseitigen Begegnung von Personen jeden Alters und jeder Herkunft. Im Sinne von § 1 Abs. 1 des Reglements betreffend den Betrieb eines Vereins- und Begegnungszentrums vom 16. November 1992 will der Verein zur Gemeinschaftsbildung sowie zur aktiven Freizeitgestaltung beitragen.»
Die vollständige Fassung unserer Statuten können Sie hier nachlesen.